Veterinäramt
Nachdem sich die erste Aufregung um diese neue Behörde mit den vielen Auflagen für die Kindertagespflegestellen gelegt hat, möchten wir an dieser Stelle auf die Mail der Fachverbände hinweisen, in der steht, dass jede Kindertagespflegestelle in nutzungsgeänderten Räumen, egal ob Groß- oder Einzeltagespflege, verpflichtet ist, sich bis zum 30. August 2021 beim Veterinäramt zu melden.
Bitte nehmt die Termine NUR zusammen mit eurer Fachberatung wahr und verändert momentan nichts wegen "Hören-Sagen" in eurer Kindertagespflegestelle. Jede Kindertagespflegestelle wird individuell nach ihren Möglichkeiten betrachtet und bewertet. Solltet ihr dann ein Protokoll vom Besuch erhalten und aufgefordert werden Dinge zu verändern, so bitten wir euch dazu zunächst eine Kostenaufstellung zu machen und mit dieser nach Übernahme der entstehenden Kosten beim Jugendamt nachzufragen.