eigene Kinder/ neue Eltern mit Kindern/ sonstige Personen in nutzungsgeänderten Räumen
Laut unserer Anwältin ist es tatsächlich so, dass die eigenen Kinder bzw. Familienmitglieder oder sonstige Personen (Besucher, neue Eltern...) sich nicht in den Betreuungsräumen aufhalten dürfen.
Erstens sind die Räumlichkeiten nur für die Tageskinder abgenommen siehe Nutzungsänderung und außerdem werden z.B. die Familienmitglieder bei angemieteten Räumlichkeiten auch nicht näher überprüft.