Betreuungsverträge und Kinder unter 1 Jahr

Betreuungsverträge:

 

Betreuungsvertrag aktualisiert Februar 2026 für alle aus Essen, erstellt mit Unterstützung von Frau Taprogge.

Betreuungsvertrag aktualisiert Februar 2025 für alle aus anderen Städten, erstellt mit Unterstützung von Frau Taprogge.

Anlage Tier

 

Kinder unter 1

 

Für die Eingewöhnungszeit werden mit Arbeitsnachweis des Elternteils, welcher aus der Elternzeit wieder in das Berufsleben eintritt, die Arbeitszeit und Wegezeit zugrunde gelegt und (zuzüglich der 1,5 bzw. 2 Stunden Nachbereitung) damit das zu vergütende Stundenkontingent berechnet.


Heißt, 25 Stunden Arbeitszeit + Wegezeit + 2 Stunden Nachbereitung = bis zu 35 Stunden Vergütung.

Demzufolge können bei 20 Stunden Arbeitszeit + 2,5 Stunden Wegezeit + 2 Stunden Nachbereitung insgesamt  25 Stunden Betreuungs- und Eingewöhnungszeit berechnet werden.

Bei einer Vollzeitstelle entsprechend Vollzeitvergütung. 

Ab sofort wird also alles auf den Punkt berechnet. Ab dem 01. Geburtstag des Kindes entfällt die Deckelung. 

Diese Verfahrensweise wurde mit Frau Gerhards und Frau Feldmann sowie allen Fachverbänden entwickelt.

Für Rückfragen stehen wir, wie auch die Fachverbände zur Verfügung.

 

Beginn mit Urlaub:

 

Sehr geehrte Frau Belusa,

selbstverständlich dürfen Sie die Betreuungsverträge auch zum Beginn des Monats abschließen, in dem Sie Urlaub machen. Eine Vorgabe der Fachdienste im Hinblick auf die Regelungen in Ihren privaten Verträgen ist unzulässig.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob das JA die laufende Geldleistung auch von Monatsbeginn zahlt, wenn Sie in Urlaub sind. Ich habe mir die Satzung nochmals angesehen; m. E. gibt die Satzung hier nichts Gegenteiliges her.

Sofern die Eltern die Bewilligung für Kindertagespflege zum 1. des jeweiligen Monats haben, haben Sie Anspruch auf die laufende Geldleistung auch ab dem Monatsbeginn.

Etwas anderes kann der Satzung nicht entnommen werden.

 Woraus soll sich denn nach Ansicht der Fachdienste diese Regelung ergeben?

 Ich werde dieses Problem im Rahmen der Klage nochmals thematisieren.

 

 Freundliche Grüße,

 

Mirjam Taprogge-Essaida                 

Rechtsanwältin und Mediatorin                                

Baumstraße25-27 , 53879 Euskirchen