Berechnung des Abzuges, der wirtschaftlichen Abteilung bei Überschreitung der 30 Nichtbetreuungstage
"zur Ermittlung der Überzahlung wird der Bruttobetrag des Honorars herangezogen, d. h. die 1/12 Kürzung wird aus der Berechnung genommen.
Bei einer Betreuung von z. B. über 40 Stunden in Q3 werden 1025,00 € zugrunde gelegt.
Der Abzug wird monatsbezogen und kalendertäglich berechnet, dass kann pro Nichtbetreuungstag je nach Monat 1/28, 1/29 (Schaltjahr), 1/30 oder 1/31 von 1025,00 € sein."